AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Agentur Schaupp von Michael Schaupp (im Folgenden “Agentur” genannt) ist als Agentur tätig, um Eheschließungen in Dänemark zu organisieren, Termine mit Standesämtern abzusprechen und zu reservieren. Dies ermöglicht den Personen, die zur Eheschließung nach Dänemark fahren wollen Termine zu bekommen, die sie als Privatpersonen teilweise nicht bekommen. Ebenso kann so an Standesämtern geheiratet werden, die ausschließlich über die Agenur Termine zur Eheschließung vergeben und nicht an ausländische Privatpersonen.

1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB genannt) gelten für alle Dienstleistungen der Agentur. Es liegt kein Unterschied darin, ob diese Dienstleistungen kostenpflichtig oder kostenfrei für den Kunden sind.

2. Leistungen der Agentur
Die Agentur erbringt ihre Leistungen professionell und sorgfältig gemäß den AGB und sonstigen Vertragsbestimmungen. Die Agentur ist bestrebt, ihren Kunden ständig verbesserte und aktuelle Dienstleistungen anzubieten.
Die Agentur übernimmt die Vorabüberprüfung ihrer Papiere und leitet die dann an ein dänisches Standesamt zur verbindlichen Prüfung und Termineintragung weiter.

3. Pflichten der Kunden
Der Kunde ist verpflichtet der Agentur jederzeit seine aktuellen Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer etc. mitzuteilen und Veränderungen der Agentur unverzüglich mitzuteilen. Die der Agentur zur Verfügung gestellten persönlichen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden vertraulich behandelt und nicht an Personen oder Agenturen die außerhalb des Tätigkeitsbereiches der Agentur liegen weitergegeben.
Mit Einsendung der Papiere (auch ohne gesondertes Reservierungsformular) entsteht zwischen der Agentur und dem Einsender der Papiere ein Vertrag und es sind sofort mit Einsendung der Papiere 150 € Überprüfungsgebühren auf unser Konto zu überweisen. Eine Prüfung ihrer Dokumente und Weiterleitung an das Standesamt sind erst nach Zahlungseingang möglich.
Die Agentur ist nicht dafür verantwortlich daß die Brautleute alle erforderlichen Papiere bei der Anreise nach DK mit sich führen. Sollte eine Trauung nicht stattfinden weil die Brautleute falsche oder fehlerhafte Papiere vorlegen kann sie Agentur zu keinem Fall dafür in Verantwortung gezogen werden. Eine ganz oder teilweise Rückerstattung des Agenturpreises in diesem Fall ist ausgeschlossen.

4. Preise
Die Agentur ist bemüht, dem Kunden ein Kostengünstiges Angebot zu erstellen. Der Kunde provitiert von unseren Agenturkonditionen beim Einkauf und kann teilweise günstiger buchen, als wenn er direkt buchen würde. Die aktuellen und verbindlichen Preise sind der Homepage unter dem Menuepunkt “Preise” zu entnehmen oder können schriftlich oder per Fax vom Kunden bei der Agentur angefordert werden.
Die angegebenen Preise sind pro Brautpaar (2 Personen) und inklusive der angegebenen Leistungen sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Anreise sowie die Unterkunft/Verpflegung sind nicht Bestandteil der Agenturleistungen und von den Brautleuten und deren Begleitung selbst zu organisieren und zu zahlen.
5. Zahlungsbedingungen
Der Kunde hat bei Einsendung der Unterlagen zur Überprüfung 150,00 € zu zahlen. Diese Überprüfungsgebühr wird mit dem Paketpreis verrechnet bei verbindlicher Terminreservierung von mehr als 4 Wochen Vorausbuchungszeit. Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegeben Fälligkeitsdatum. Innerhalb der Zahlungsfrist kann der Kunde schriftlich und begründete Einwände gegen die Rechnung erheben. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gilt diese als anstandslos vom Kunden akzeptiert.

6. Buchungsbestätigung
Die Agentur bestätigt dem Kunden erst nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages auf dem in der Rechnung angegebenen Bankkonto die Buchung. Nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages werden alle erforderlichen Informationen und Unterlagen wie die Terminfreigabe an den Kunden verschickt.

7. Termine, Umbuchung und Stornierung

Die Buchung des Kunden eines festen Termins ist verbindlich. Da die Agentur verbindliche Termine mit den Standesämtern und auch Reservierungen von anderen Dienstleistungen erbringt wird bei Umbuchung eines bestätigten Termins eine Gebühr fällig. Termine die fest beim Standesamt eingetragen sind können nicht kostenfrei umgebucht werden. Eine Verschiebung eines bereits fest reservierten und beim Standesamt eingetragenen Termines wird mit 150,00 € berechnet. Bei Weniger als 14 Tage zwischen Stornierung und geplanter Anreisetag nach Dänemark ist der volle Agenturpreis zu zahlen.


8. Gebühren und Kosten in Dänemark
Die standesamtlichen Gebühren für die Überprüfung, Zulassung und Ihre Trauung in Dänemark sind im Paketpreis enthalten. 
Für Trauzeugen entstehen bei Trauungen an einem Donnerstag keine weitere Kosten.
Übernachtungskosten, Verpflegung, Anreise etc. sind vom Kunden selbst zu organisieren und zu zahlen, diese sind nicht Bestandteil des Vertrages mit der Agentur

9. Anerkennung
Die standesamtlichen Trauungen in Dänemark sind gemäß dem deutsch/dänischen Beglaubigungsabkommen vom 17. Juni 1936 anzuerkennen. Im deutsch/dänischen Beglaubigungsabkommen Artikel 1.5 steht u.A.:
“Urkunden, die von einer deutschen oder dänischen Gerichtsbehörde, von einer obersten oder höheren deutschen oder dänischen Verwaltungsbehörde oder von einem obersten Verwaltungsgericht aufgenommen, ausgestellt oder beglaubigt und mit dem Siegel oder Stempel der Behörde versehen sind, bedürfen zum Gebrauch im Gebiete des anderen Staates keiner weiteren Beglaubigung oder Legalisation.
Wenn Sie in Dänemark mit einem Touristenvisum heiraten, kann es vorkommen, dass die deutsche Ausländerbehörde in Ausnahmefällen darauf besteht, dass der angeheiratete ausländische Ehepartner wegen eines Visumsverstoßes ausreisen muss. In diesem Fall muss dann ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt werden, so daß der Partner wieder einreisen kann und einen Aufenthaltstitel erteilt bekommt. Dies ist jedoch immer von der zuständigen Ausländerbehörde abhängig und sei von der Agentur nur als Information hier genannt. Die Agentur kann und wird keine Garantie dafür geben, daß ein Aufenthaltstitel direkt nach der Trauung in Dänemark erteilt wird! Dies ist auch nicht die Aufgabe der Agentur, die rein die Abwicklung und Buchung für die standesamtlichen Trauungen in Dänemark organisiert.


10. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand der Agentur ist Hamburg.
Die Agentur ist nach §14 GewO bzw. §55c GewO angemeldet bei der Freien und Hansestadt Hamburg.
Steuernummer: 08/643/13671

Stand 01/2017